Unsere Wohngebiete

Wohngebiet Winterhalde Vatikan

Wohngebiet Winterhalde Vatikan

mehr dazu ...

Wohngebiet Wilhelmshöhe

Wohngebiet Wilhelmshöhe

mehr dazu ...

Wohngebiet Seelberg

Wohngebiet Seelberg

mehr dazu ...

Wohngebiet Steinhaldenfeld

Wohngebiet Steinhaldenfeld

mehr dazu ...

Wohngebiet Obere Ziegelei

Wohngebiet Obere Ziegelei

mehr dazu ...

Wohngebiet Badbrunnen

Wohngebiet Badbrunnen

mehr dazu ...

Wohngebiet Altenburg/Birkenäcker

Wohngebiet Altenburg/Birkenäcker

mehr dazu ...

Wohngebiet Mönchfeld

Wohngebiet Mönchfeld

mehr dazu ...

Wohngebiet Neugereut

Wohngebiet Neugereut

mehr dazu ...

Wohngebiet Freiberg

Wohngebiet Freiberg

mehr dazu ...


Unsere Wohnungsangebote

Derzeit haben wir leider keine Wohnungen im Angebot. Gerne wenden Sie sich an unsere Ansprechpartnerinnen oder füllen Sie einen Interessentenbogen aus. Wir berücksichtigen dann Ihr Interesse und melden uns sobald es interessante Angebote für Sie gibt.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Kerstin Teuke

Tel. 0711 / 95 46 81 10
E-Mail: Teuke(at)bgc.de

Martina Schoch

Tel. 0711 / 95 46 81 14
E-Mail: Schoch(at)bgc.de

Interessentenbogen

Wir vermieten Wohnungen generell mit unbefristeten Mietverträgen.

Der überwiegende Teil unserer Wohngebäude wurde vor 1970 erstellt. Diese sind jedoch größtenteils umfassend modernisiert. Darüber hinaus können wir Ihnen auch Wohnungen in Objekten anbieten, die in den letzten Jahren neu gebaut wurden.

Haben Sie Interesse, dann bewerben Sie sich mit dem folgenden Bewerbungsbogen. Den ausgefüllten Bewerbungsbogen senden Sie bitte postalisch an uns oder per E-Mail an wohnungsbewerbung@bgc.de. Bitte beachten Sie, dass die Übertragung unverschlüsselt erfolgt.

Interessentenbogen downloaden

Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich bei der Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG eine Wohnung?

Um uns einen ersten Eindruck verschaffen zu können, stellt ein von Ihnen sorgsam ausgefüllter Interessentenbogen die Grundlage für die Vermietung einer Wohnung dar. Anhand Ihrer Angaben werden wir prüfen, ob wir Ihre Wohnungswünsche erfüllen können. Ist dies der Fall, legen wir sehr viel Wert darauf, Sie zeitnah persönlich kennen zu lernen. Stellen wir in dem gemeinsamen Gespräch fest, dass wir eine passende Wohnung für Sie haben, bekommen Sie von uns nach dem Gesprächstermin das entsprechende Wohnungsangebot schriftlich. Mit der Zusendung des Wohnungsangebotes erhalten Sie die Möglichkeit, die angebotene Wohnung zu besichtigen. Hierfür nehmen Sie in der Regel direkt Kontakt mit dem Vormieter auf. Bei bereits leer stehenden Wohnungen können Sie die Wohnung eigenständig besichtigen. Nach der Wohnungsbesichtigung wünschen wir uns von Ihnen eine schnellstmögliche Rückmeldung, ob Sie die Wohnung gerne anmieten möchten oder nicht. Anhand der vorliegenden Zusagen werden wir im Anschluss daran den Neumieter auswählen. Auswahlkriterien sind in erster Linie der zeitliche Eingang der Bewerbung sowie die Dauer der bereits vorhandenen Mitgliedschaft bei unserer Genossenschaft. Entscheiden wir uns für Sie, so erhalten Sie eine schriftliche Zusage.

Was muss ich nach Unterzeichnung der Zusage für eine Wohnung beachten?

Nach geltendem Recht dürfen wir Wohnungen nur an Mitglieder unserer Genossenschaft vermieten. Aus diesem Grund müssen Sie vor Ausfertigung des Mietvertrages eine Mitgliedschaft begründen. Diese erwerben Sie durch Zeichnung von zehn Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) im Gesamtwert von insgesamt 1600,00 Euro. Die Mitgliedsaufnahme erfolgt nach Terminabsprache in unserer Geschäftsstelle.

Wann muss ich den Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Der Mitgliedsbeitrag muss von Ihnen bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf eines unserer Konten überwiesen oder an unserer Kasse bar einbezahlt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Mitgliedsbeitrag in einer Summe zu zahlen ist.

Fällt zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag eine Kaution für die neue Wohnung an?

Nein.
Neben dem Mitgliedsbeitrag verlangen wir keine Kaution.

Brauche ich bei der Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG grundsätzlich einen Wohnberechtigungsschein?

Nein.
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie nur dann, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung ("Sozialwohnung") anmieten wollen. Davon haben wir jedoch nur noch sehr wenige in unserem Bestand.

Notfall oder Schaden?

Wie verhalte ich mich im Fall der Fälle richtig?

Zwei Fragen, die auch Sie sicherlich schon einmal beschäftigt haben. Wir möchten Ihnen daher ein paar sehr nützliche Hilfestellungen zu diesem schwierigen Thema geben.


Was ist ein Notfall?

Ein Notfall ist eine plötzlich auftretende Betriebsstörung, welche die Gesundheit oder das Leben von Menschen gefährdet. Weiter ist sie ein Ereignis, welches die Grundversorgung oder gar die Wohnung bzw. das Gebäude gefährdet. Beispiele hierfür sind: Wasserrohrbruch, Rückstau im Kanalsystem, Sturm- oder Brandschäden oder der Ausfall der gesamten Elektro- und Gas Versorgung.

Verstopfte Abläufe von Spülen bzw. Waschbecken, undichte Fenster, Luft im Heizkörper, hakende Schlösser oder Defekte an kleineren Dingen, wie zum Beispiel Lichtschalter oder Wasserhähnen sind für jedermann ärgerlich und es besteht ein Reparaturbedarf. Aber es sind keine Notfälle!


Wie verhalte ich mich richtig?

Bei Notfällen rufen Sie bitte unverzüglich den entsprechenden Notdienst an. Alle wichtigen Notrufnummern finden Sie auf unseren Aushängen an Ihrem Schwarzen Brett bzw. in Ihrem Schaukasten. Ihr Schwarzes Brett bzw. Ihr Schaukasten befindet sich in Ihrem Hauseingangsbereich.
Während unserer Geschäftszeiten informieren Sie bitte zusätzlich Ihren Hausmeister oder Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung über den Notfall. Die Kontaktdaten dazu finden Sie ebenfalls auf Ihrem Schwarzen Brett bzw. in Ihrem Schaukasten.

Bei Reparaturbedarf (wenn es sich um keinen Notfall handelt) wenden Sie sich bitte während unserer Geschäftszeiten an Ihren Hausmeister. Die Kontaktdaten dazu finden Sie – wie bereits erwähnt - auf unseren Aushängen auf Ihrem Schwarzen Brett bzw. in Ihrem Schaukasten im Hauseingangsbereich.
Sollte der Reparaturbedarf außerhalb unserer Geschäftszeiten auftreten, so wenden Sie sich bitte am darauffolgenden Werktag an Ihren Hausmeister.

Abschließend bitten wir Sie, die Notrufnummern nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. Diese Art der Einsätze verursachen höhere Kosten. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass bei unvernünftiger Verfahrensweise Zusatzkosten entstehen, müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung rechnen.

In welchem Zustand erhalte ich meine neue Wohnung?

In der Regel vermieten wir unsere Wohnungen mit Raufaser tapeziert und weiß gestrichen.

Wie gebe ich die Wohnung bei Auszug zurück?

Bei Auszug können Sie die Wohnung geräumt und gereinigt an uns zurückgeben. Schönheitsreparaturen sind beim Verlassen der Wohnung nicht erforderlich. Von Ihnen vorgenommene Einbauten - wie z. B. Holzdecken, Laminatböden, Einbauschränke etc. - sowie eventuell entstandene Schäden und bunte Farbanstriche sind jedoch durch Sie selbst bzw. durch eine Fachfirma auf Ihre Kosten zu entfernen bzw. zu beheben. Ebenso sind Mustertapeten - so Sie unsere Raufasertapete entfernt bzw. übertapeziert haben - von Ihnen zu entfernen.

Muss ich während des Mietverhältnisses eine Kehrwoche durchführen?

Sollte objektbezogen bisher keine Fremdvergabe an eine Reinigungsfirma erfolgt sein, so müssen Sie die Kehrwoche im Gebäude selbst durchführen. Unsere Hausordnung regelt dafür die Einzelheiten. Eine Umstellung auf Fremdfirmen begrüßen wir, dies bedarf im Bestand allerdings der Zustimmung aller Mietparteien eines Objektes. Die Kehrwoche im Außenbereich inkl. Schnee- und Eisbeseitigung wird in der Regel durch unsere Hausmeister erledigt.

Was geschieht mit meinem Mitgliedsbeitrag und wann erhalte ich diesen zurück?

Nach Einzahlung Ihres Mitgliedsbeitrages eröffnen wir für Sie ein Mitgliedskonto. Für Ihr Mitgliedsguthaben erhalten Sie im Fall der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung jährlich eine Dividende. Diese stellt einen Kapitalertrag dar, der entweder versteuert werden muss oder steuerlich freigestellt werden kann. Die entsprechenden Formulare hierfür erhalten Sie von uns. Auszahlen können wir Ihr Mitgliedsguthaben erst dann, wenn Sie als Mitglied bei uns ausgeschieden sind. Hierzu bedarf es der schriftlichen Kündigung, die nach Gesetz und Satzung (diese erhalten Sie vor Abgabe der Beitrittserklärung) nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende (Stichtag ist der 30.09.) erfolgen kann. Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung, in der Regel in der Jahresmitte.
Bitte beachten Sie ferner, dass die Mitgliedschaft nicht gekündigt werden kann, solange Ihr Mietverhältnis bei uns besteht. Auch wird mit einer Wohnungskündigung nicht automatisch die Mitgliedschaft gekündigt. Es handelt sich hierbei um zwei separate Verträge.

Welche Kündigungsfristen habe ich zu beachten?

Wie bereits erwähnt, können Sie Ihr Geschäftsguthaben nur jeweils zum Ende eines Jahres kündigen. Für die Kündigung Ihrer Wohnung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Dementsprechend kann ein Mietvertrag über Wohnraum vom Mieter - unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses – bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Auch der Samstag ist dabei als Werktag anzusehen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies für Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.

Gibt es Tipps zum Einzug?

Liebes Mitglied,
Sie haben sich für eine Wohnung bei uns entschieden und gerade Ihre Mitgliedschaft begründet. Sobald Sie nun noch den Nutzungsvertrag unterschrieben haben, können Sie in Ihr neues Zuhause einziehen. Wir wünschen uns, dass Sie sich möglichst lange wie "zu Hause" fühlen. Damit dies auch gelingt, hier ein paar nützliche Tipps, die vieles erleichtern und manchen Ärger verhindern:

  1. Auf eine gute Nachbarschaft
    Stellen Sie sich möglichst zeitnah bei Ihren neuen Nachbarn vor. Fragen Sie bitte bei dieser Gelegenheit nach den Gepflogenheiten in der Hausgemeinschaft, z. B. bezüglich der Nutzung von Dach- und Trockenboden, Kellern und Waschküche. Lesen Sie sich in diesem Zusammenhang auch bitte Ihre Hausordnung, welche Sie mit dem Mietvertrag erhalten, gründlich durch.
  2. Am Tag des Einzugs
    Natürlich verursacht ein Einzug Lärm und/oder Behinderungen, auch für die anderen Hausbewohner. Um das gute Miteinander nicht schon am Anfang zu gefährden, informieren Sie bitte Ihre Nachbarn über den Einzugstermin und evtl. anfallende Lärmbelästigungen (Bohren von Löchern). Achten Sie bitte auch darauf, Hauseingang und Treppenhaus nicht zu beschädigen bzw. nach dem Einzug diese zu säubern. Ferner bitten wir Sie, auch die Ruhezeiten zu beachten (siehe Hausordnung).
  3. Sparen Sie Betriebskosten
    Ihre Möglichkeiten zur Einsparung von Betriebskosten sind vielfältig. Denken Sie beispielsweise daran, dass Sie mit konsequenter Mülltrennung eine Menge Geld sparen können. Aber auch ein bewusster Umgang mit Wasser und Strom entlastet Ihren Geldbeutel. Seien Sie hier ein Vorbild für andere!
  4. Richtiges Heizen und Lüften Ihrer Wohnung
    Die Energiekosten sind in den letzten Jahren leider drastisch gestiegen. Die Broschüren "Richtig Heizen und Lüften" sowie "Feuchtigkeit in der Wohnung" informieren Sie ausführlich darüber, wie Sie für ein gesundes Raumklima sorgen, Schimmelbildung in Ihrer Wohnung vermeiden und Heizkosten sparen können.
  5. Mehr Wohnqualität durch Sauberkeit
    Neben der gründlichen Durchführung Ihrer Kehrwoche sollten Sie auch immer ein Auge mit darauf haben, dass die Wohnanlage sauber und ohne Beschädigungen gehalten wird. Das ist nicht nur für alle Bewohner ein gutes Gefühl, sondern steigert auch den Wohnwert des Hauses und hilft gleichzeitig Kosten zu sparen.
  6. Fernsehen geht auch ohne Satellitenschüsseln
    Durch die Zusammenarbeit mit der Vodafone bieten wir Ihnen eine breite Palette von Fernsehprogrammen im Breitbandkabel an. Aus diesem Grund sind Satellitenempfangsanlagen grundsätzlich nicht erlaubt. Diese können nicht nur unser Eigentum beschädigen, sondern stören auch das Erscheinungsbild unserer Wohngebäude und können bei unzureichender Montage sogar eine Unfallgefahr darstellen.
  7. Haustiere in der Wohnung
    Tierhaltung ist mit Ausnahme von Kleintieren ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.
  8. Informieren Sie uns über Veränderungen
    Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt an die Aufnahme einer weiteren Person denken, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf. Sie brauchen hierfür eine Genehmigung. Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie uns über Familienzuwachs informieren. Und bitte denken Sie auch im Trauerfall an uns.
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.